SOMM AKADEMIE

Vertriebliche Kooperationsformen von Herstellern - Alles verboten, oder was?

Datum: 15. Oktober 2019
Zeit: 15:30–16:15 Uhr

Referent: Markus Nessler (Rechtsanwalt - MNBR Markus Nessler Beratung & Recht)

Beschreibung: Der Wettbewerbsdruck aus dem Onlinehandel ist allgegenwärtig und von den deutschen und europäischen Kartellbehörden auch so gewünscht. Das Ergebnis sind massive Veränderungen im Warenstrom vom Hersteller zur Verwendungsstelle des Endkunden. Diese Veränderungen führen insbesondere im Musikalienhandel dazu, dass viele stationäre Fachhändler ihr Geschäft aufgeben. Und es werden mehr.

Nun ist Jammern bekanntlich keine Strategie. Deshalb müssen Hersteller darüber nachdenken, wie eine zukunftsfähige Vermarktungsstrategie online und stationär ausgestaltet und umgesetzt sein müsste. Aus Endkundensicht macht es dabei keinen Sinn, wenn beispielsweise zehn Hersteller jeweils eine Million Euro für einen eigenen Onlineshop ausgeben. Es könnte viel mehr Sinn machen, wenn diese Hersteller ihr Geld zusammenlegen und gemeinsam für zehn Millionen eine gemeinsame technische Plattform erstellen, betreiben und bewerben.

Unter dem Stichwort 'Wettbewerbsrecht 4.0' sollte daher über die gemeinschaftliche Einrichtung und Betrieb einer Online-Marketingplattform gegebenenfalls mit Onlineshop als Branchenlösung nachgedacht werden. Dazu könnte ein Rechtsträger (z.B. eine Genossenschaft) gegründet werden, der sich ausschließlich mit der Bereitstellung der technischen Funktionalität und damit zusammenhängender Services beschäftigt.

Der Beitrag beschäftigt sich insbesondere mit der Frage, was kartellrechtlich geht und wo sogenannte (kartellrechtlich zulässige) 'marktferne Kooperationen' aufhören und (kartellrechtlich unzulässige) horizontale Kartelle anfangen.