[Presseinformation] 10.05.2026
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Eurostat stärkt statistische Erfassung der Musikinstrumentenbranche in Europa
Berlin, 10.5.2026 – Eurostat hat im Juli 2026 den Guide to Eurostat Culture Statistics – 2026 Edition veröffentlicht. Der neue methodische Referenzrahmen berücksichtigt die Wirtschaftszweigklassifikation NACE Rev. 2.1 und schafft für die Musikinstrumentenbranche eine präzisere statistische Zuordnung.
Die Herstellung von Musikinstrumenten (NACE 32.20) wird weiterhin als „Fully cultural“ klassifiziert. Erfasst werden unter anderem Saiten- und Streichinstrumente, Klaviere, Orgeln, Akkordeons, Blas- und Schlaginstrumente sowie elektronische Musikinstrumente wie Digitalpianos und Synthesizer.
Neu und für den Markt besonders relevant ist die Einordnung des Handels. Die Klasse NACE 47.69 – Retail sale of cultural and recreational goods n.e.c. umfasst ausdrücklich den Einzelhandel mit Musikinstrumenten, Noten und zugehörigem Zubehör und wird ebenfalls als „Fully cultural“ eingestuft. In der bisherigen Systematik war der stationäre Musikinstrumentenhandel unter anderem gemeinsam mit Möbeln, Beleuchtung und sonstigen Haushaltswaren erfasst.
Die SOMM – Society Of Music Merchants e. V. setzt sich seit Jahren für eine präzisere Abbildung der Musikinstrumentenbranche in den deutschen und europäischen Wirtschaftszweigklassifikationen und damit für bessere Branchenkennziffern ein. Der Verband bewertet die neue Systematik daher als wichtigen Erfolg dieser langjährigen Bemühungen.
„Wer die wirtschaftliche Bedeutung einer Branche darstellen will, braucht zunächst belastbare Kennziffern. Die neue Systematik verbessert dafür die Voraussetzungen erheblich. Für SOMM und ESM ist das ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren europäischen Datenbasis für unseren Markt“, erklärt SOMM-Geschäftsführer Daniel Knöll.
Für European Soundmakers – Musical Instrument Confederation (ESM) verbessert die Klassifikation zugleich die Grundlage für die Interessenvertretung auf europäischer Ebene. Bislang fehlen insbesondere EU-weit vergleichbare Daten zu Unternehmen, Beschäftigung, Umsatz, Wertschöpfung, Produktion und Handel im Musikinstrumentensektor.
Musikinstrumente werden von Eurostat bereits als „Cultural Goods“ im internationalen Warenhandel erfasst; zudem gilt ISCO 7312 – Musical instrument makers and tuners als kultureller Beruf. Herstellung, Handel, Waren und Berufe werden damit innerhalb des europäischen Statistiksystems kulturell abgebildet.
Perspektive Mehrwertsteuer
Unmittelbare steuerliche Folgen hat die Eurostat-Einstufung nicht. Musikinstrumente sind derzeit keine allgemeine Produktkategorie in Anhang III der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, auf dessen Grundlage ermäßigte Steuersätze angewandt werden können.
Die Klassifikation liefert jedoch eine zusätzliche sachliche Grundlage für eine künftige politische Diskussion. Relevant ist dabei ein konkreter europäischer Zeitrahmen: Bis zum 31. Dezember 2028 muss die Europäische Kommission dem Rat einen Bericht über den Anwendungsbereich von Anhang III vorlegen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge unterbreiten; anschließend erfolgt diese Überprüfung alle fünf Jahre.
Für SOMM und ESM ergeben sich damit zwei zentrale Aufgaben: die neue Systematik für bessere europäische Branchendaten zu nutzen und daraus belastbare wirtschafts- und steuerpolitische Positionen für den Musikinstrumentensektor zu entwickeln.