[EMIA] Weitere Hürde genommen: Erfolg für EMIA auf dem Weg zur Einführung eines MAP


Ein weiterer, wichtiger Schritt auf dem Weg zur Einführung eines MAP (Minimum Advertised Price) für die MI-Branche ist genommen.

Die kontinuierliche politische Arbeit der EMIA zahlt sich weiter aus:

Das Europaparlament hat der möglichen Einführung eines MAP - als Bestandteil der Überarbeitung der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) - mit großer Mehrheit zugestimmt! Bei 90 Gegenstimmen und 75 Enthaltungen, stimmten 436 EU-Parlamentarier einem sog. Entschliessungsantrag zu, der auch vorsieht, dass die EU Kommission die mögliche Einführung eines MAP zu prüfen habe.

Die sich damit befassende Passage im Antrag im Wortlaut:

“[Das Europäische Parlament] ist der Auffassung, dass die im Entwurf der Leitlinien für die Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen getroffene Unterscheidung zwischen Verkaufspreisbindung, die den Markt verzerren würde, und dem beworbenen Mindestpreis, der unter bestimmten Umständen und Bedingungen erlaubt werden könnte, ein Instrument darstellen könnte, um KMU dabei zu unterstützen, aggressivem Preiswettbewerb auf Online-Marktplätzen standzuhalten; fordert die Kommission auf, zu diesem Zweck in den Leitlinien die Bedingungen zu präzisieren, unter denen es sich bei dem beworbenen Mindestpreis nicht um eine Verkaufspreisbindung handelt;“

Der EU-Kommission liegt nun die klare Empfehlung des EU-Parlaments vor.

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