Kein Einlenken bei Elektroschrott Gesetz: Bundesministerium sieht keinen Handlungsbedarf im Sinne der Musikinstrumente-Industrie

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit weist den unterbreiteten Vorschlag von SOMM e.V. vom 18. Dezember 2006 zur Modifizierung der bestehenden Bereitstellungs- und Abholverordnung im Rahmen des ElektroG zurück. Dieser Vorschlag gründet sich auf die Richtlinie 2002/96/EG, nach der Altgeräte nach Gerätetyp beziehungsweise Geräteart getrennt zu erfassen sind, und sieht einezusätzliche Sammelgruppe allein für Bildschirmgeräte als zwingend nötig an. Das derzeitige Verfahren zwingt die Hersteller elektronischer Musikinstrumente zur Mitfinanzierung des anteiligen Bildschirmschrotts, der den Hauptanteil der Abholung ausmacht. Auf die negative Antwort des Bundesministeriums reagiert SOMM mit einem weiteren Schreiben vom 14. Februar, das deren Argumentation klar widerlegt. Des Weiteren strebt der Verband der Musikinstrumente- und Musikequipment-Branche die Eingabe ihres Antrags bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, wegen des Verstoßes gegen die Richtlinie 2002/96/EG, an.

Das Hauptargument des Bundesministeriums basiert darauf, dass der von SOMM befürwortete Referentenentwurf, sechs Sammelgruppen zu bilden, beim Gesetzgebungsverfahren nicht durchgesetzt werden konnte. Somit werden Bildschirmgeräte nicht separat, sondern in einer Gruppe zusammen mit den restlichen Geräten aus IT und Unterhaltungselektronik gesammelt, obwohl ihre Entsorgung aufwändiger ist. Der Gesetzgeber habe sich, so das Ministerium, im Interesse der besseren logistischen Handhabung bewusst für eine Lösung mit fünf Sammelgruppen entschieden. Er habe dabei in Kauf genommen, in den einzelnen Gruppen Geräte mit teilweise unterschiedlichen Entsorgungskosten zu sammeln. Diese Argumentation ist für SOMM nicht nachvollziehbar. Der Verband geht vielmehr von einer vorsätzlichen Streichung der separaten Sammelgruppe für Bildschirmgeräte aus dem Referentenentwurf aus. Es ist nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber „bewusst“, wie vom Ministerium behauptet, für die Streichung einer extra Sammelgruppe für Fernsehgeräte und Monitore zugunsten der Hersteller von Bildschirmgeräten entschieden hat. Vielmehr geht die SOMM von einer gezielten Lobbyarbeit der Fernsehgeräte- und Bildschirmindustrie aus.

„Das bestehende kollektive Entsorgungssystem betrachten wir als im Großen und Ganzen als sachgerecht. Unsere Mitgliedsunternehmen beanstanden jedoch die systemwidrige Zusammenfassung von Bildschirmgeräten und übrigen Geräten der IT und Unterhaltungselektronik in einer Sammelgruppe. Die von uns angesprochene Problematik wäre nicht existent, wenn die im Referentenentwurf noch vorgesehene Sammelgruppe ‚Bildschirmgeräte’ nicht ersatzlos gestrichen worden wäre“, so Garry Baumeister, Geschäftsführer SOMM e.V.. „Als Vertreter der Musikinstrumente- Hersteller können wir diesen rechtswidrigen und wettbewerbsverzerrenden Zustand nicht hinnehmen.“

Das ElektroG auf einen Blick
Das ElektroG befasst sich mit der Inverkehrbringung, der Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist die Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten, die Reduzierung der Abfallmenge durch Wiederverwendung, durch Vorgabe von Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten und die Verringerung des Schadstoffgehalts der Geräte. Die Stiftung „Elektro-Altgeräte-Register“ übernimmt bei der Umsetzung des ElektroG im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt alle Aufgaben von der Registrierung der Hersteller, der Prüfung der Entsorgungsgarantie, der Sammlung aller notwendigen Daten, der Ausstattung der Kommunen mit den Abholbehältnissen, der Berechnung der Abholmengen der Hersteller bis zur Anordnung der Abholung.