[SOMM] In einen Topf geworfen – Lücken bei Elektroschrott-Verordnung benachteiligen Musikinstrumente-Industrie

Im Rahmen des ElektroG (Gesetz zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) werden Hersteller und Distributoren elektronischer Musikinstrumente ungerechtfertigt zur Kasse gebeten: Die Sammlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte erfolgt bisher zu wenig differenziert. Das bestehende Sammelsystem berücksichtigt nicht den unterschiedlichen Anteil elektronischer Bauteile in den Geräten der betroffenen Branchenhersteller. Der Verband der Musikinstrumente- und Musikequipment-Industrie SOMM e.V. sieht hier einen eindeutigen Handlungsbedarf und appelliert an die zuständigen Stellen, das bestehende Regelwerk zur kollektiven Entsorgung zu überdenken. In einem dringenden Schreiben vom 18. Dezember 2006 richtet sich der Verband an das Bundesumweltministerium und die Stiftung „Elektro-Altgeräte-Register“, das mit den Aufgaben „Registrierung“, „Abholkoordinierung“ und „Anordnung der Behältergestellung“ betraut ist. SOMM veranschaulicht darin die aktuelle Situation ihrer Mitglieder und verdeutlicht, wie es zu der finanziellen Benachteiligung der Hersteller und Distributoren von elektronischen Musikinstrumenten kommt.

Nach der derzeitigen Regelung gelten elektronische Musikinstrumente als Geräte der Unterhaltungsindustrie und sind mit Geräten der IT- und Telekommunikationstechnik in einer Sammelgruppe zusammengefasst. In der Bereitstellungs- und Abholverordnung der Stiftung „Elektro- Altgeräte-Register“ erfolgt jedoch keine Differenzierung nach Geräteart, noch wird Rücksicht auf die unterschiedlichen Entsorgungskosten der Geräte dieser Gruppe genommen. So liegen beispielsweise die Entsorgungskosten für Bildschirmgeräte, mit denen sich elektronische Musikinstrumente in einer Gruppe befinden, circa 45 Prozent höher als bei anderen Geräten der IT-Technik und Unterhaltungselektronik. Trotzdem hat es die Stiftung „Elektro-Altgeräte-Register“ bisher verabsäumt, unterschiedliche Behältnisse für die einzelnen Gerätearten der Sammelgruppe bereitzustellen. Darüber hinaus entspricht die Abholverordnung der Stiftung „Elektro-Altgeräte-Register“ laut SOMM nicht dem ElektroG, wonach eine anteilige Abholpflicht der Hersteller „pro Geräteart“ gelten soll. Diese Vorstellung beruht darauf, dass Geräte derselben Geräteart im Rahmen eines kollektiven Systems in etwa gleiche Entsorgungskosten verursachen. Anstatt die Finanzierungslasten der einzelnen Hersteller zu berücksichtigen, wird die inhaltliche Zusammensetzung analysiert und diese Mengen der Berechung zugrunde gelegt. Dieses Mengenmodell macht jedoch nur Sinn, wenn die Entsorgungskosten vergleichbar sind. Deshalb schlägt die SOMM vor, Geräte in einer Kategorie zusammenzufassen, die ähnliche Kosten pro Mengeneinheit (t) verursachen.

„Die SOMM begrüßt das ElektroG und betrachtet es als einen wichtigen und notwendigen Beitrag zumm Umweltschutz. Es ist uns bewusst, dass es in einem kollektiven Entsorgungssystem wie diesem keine absolut „gerechte“ Lösung für jeden einzelnen Hersteller geben kann. Als Verband der Musikinstrumente-Industrie können wir es jedoch nicht akzeptieren, dass unsere Mitgliedsunternehmen und möglicherweise auch andere Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten zugunsten einer anderen Branche massiv finanziell benachteiligt werden. Deshalb unterstützen wir eine genaue Analyse des Regelwerks und möchten eine Modifikation im Sinne unserer Verbandsmitglieder vorantreiben“, erläutert Garry Baumeister, Geschäftsführer SOMM e.V..