COVID-19/Coronavirus: Nützliche Hinweise und Handlungsempfehlungen

In Folge der dynamischen Entwicklung des Coronavirus und den damit verbundenen Herausforderungen für die MI-Branche, stellen wir Ihnen relevante Informationen für Sie und für Ihr Business zur Verfügung.

SOMM Mitglieder- und Brancheninformationen

Mitgliederinformation vom 18.11.2020
Download der Vollzugshinweise für die Gewährung der November-Coronahilfe und Eckpunktepapier
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Mitgliederinformation vom 05.11.2020
UpDate: Übersicht mit aktuellen Informationen und nützlichen Hinweisen für Unternehmen (PDF) ​​​​​​​

Brancheninformation vom 11.05.2020
UpDate: Übersicht mit aktuellen Informationen und nützlichen Hinweisen für Unternehmen (PDF)

Brancheninformation vom 27.03.2020
Update: Ausführliche Übersicht mit aktuellen Informationen, konkreten Handlungsempfehlungen und nützlichen Hinweisen für Unternehmen (PDF)

Brancheninformation vom 23.03.2020
Update: Ausführliche Übersicht mit aktuellen Informationen, konkreten Handlungsempfehlungen und nützlichen Hinweisen für Unternehmen (PDF)

Brancheninformation vom 20.03.2020
Ausführliche Übersicht mit aktuellen Informationen, konkreten Handlungsempfehlungen und nützlichen Hinweisen für Unternehmen (PDF)

Kreative, neue Wege in Zeiten der Corona-Krise
Hier geht es zu den Vorlagen für eine öffentlichkeitswirksame Kampagne der MI-Branche. [Update 09.07.2020]
Hier geht es zum umfassenden Maßnahmenkatalog (PDF).

Weitere aktuelle Informationen der SOMM - Society Of Music Merchante e. V.

[13.03.2020] Offener Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters: Tiefgreifende wirtschaftliche Folgen des Coronavirus auf die Musikinstrumenten- und Musikequipmentbranche

[04.03.2020] Europas größte Fachmesse der Musikwirtschaft vom 1. bis 4. April wird vorsorglich verschoben – Veranstalter vertagt für 2020 Plattform für Produktneuheiten und Netzwerk in Europa

Allgemeine Informationen (Stand: 18.11.2020)

Aktuelle Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums

Informationen und Unterstützung für Unternehmen
Überblick BMWi-3-Stufen-Plan
Kommuniqué des Bundeswirtschaftsministers

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 18615 1515
Montag - Freitag
9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Hotline zu Fördermaßnahmen:
Telefon: 030 18615 8000
Montag - Donnerstag
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Weiterführende Informationen der KFW - Corona-Hilfe für Unternehmen

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.

KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen

Verhaltensweisen mit dem Umgang des COVID-19

Verhaltensregeln und Hygienevorschriften im Umgang mit dem Coronavirus erhalten Sie unter folgenden Links der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung:

Allgemeine Hygienetipps – Merkblätter und Infografiken:
Virusinfektionen –Hygiene schützt
Merkblatt Infektionsschutz Coronavirus – Antworten auf häufig gestellt Fragen

Wie Arbeitgeber die Infektionsgefahr senken können
Wir geben die gleichen Empfehlungen wie das Robert-Koch-Institut an die Arbeitgeber weiter. Das heißt vor allem: konsequentes, regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife. Eine weitere Maßnahme kann sein, Türklinken regelmäßig mit einem Reinigungsmittel abzuwischen und Desinfektionsmittelspender aufzustellen. Letztere bieten natürlich noch einen höheren Sicherheitsstandard. Manche Unternehmen haben unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht für alle Beschäftigten auch die Regelung eingeführt, dass Mitarbeitende, die aus dem Ausland aus definierten Risikogebieten zurückkommen, zunächst 14 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben und von dort arbeiten – auch wenn sie nicht krank sind.

Bei Kontakt mit Risikogebieten sofort Gesundheitsbehörde einschalten
In der Regel muss, sofern jemand krank aus einem Risikogebiet zurückkehrt, sofort die Gesundheitsbehörde eingeschaltet werden. Das ist Pflicht. Das Gesundheitsamt hat dann die Verpflichtung, zu beraten, denjenigen zu testen, ggf. auch mehrmals, und ihm unter Umständen zu raten, von zuhause aus zu arbeiten. Wichtig ist auch auf Arbeitgeberseite nachzufragen, mit wem derjenige bereits Kontakt hatte und auch diese Personen gegebenenfalls in Quarantäne zu schicken, wenn ausreichend intensiver Kontakt bestand. 

Empfehlungen im Umgang und der Verbreitung mit dem Coronavirus

Laut aktueller Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums geben wir die Vorgaben und Empfehlung weiter, Außendiensttätigkeiten vorübergehend ausschließlich telefonisch durchzuführen und Kunden fernmündlich oder via Videokonferenzen zu betreuen und auf persönliche Besuche bei den Kunden zu verzichten. Diese Maßnahmen bzw. dieser Hinweis dient dazu, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.