Zwingend ab 2013 müssen bilanzierende Unternehmen ihre Bilanz in elektronischer Form abgeben. Elektronisch zu übermitteln sind die Handelsbilanz, die handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die steuerrechtliche Überleitungsrechnung beziehungsweise die Steuerbilanz im XBRL-Format.