Kurz notiert: Verpackungsverordnung (VerpackV)

Es besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung, wenn 2012 lizensierte Verkaufsverpackungen in den Verkehr gebracht wurden (Verpackungsmaterial ab 30 t Kunststoff, 50 t Papier/Pappe, 80 t Glas).